Pferdehalterhaftpflichtversicherung, fall of hammer Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Die Versicherungsleistungen'''<br />
* '''Die Versicherungsleistungen'''<br />


- Tod - Verenden und Nottötung
- Tod <br />
Bei Tod und Nottötung infolge eines Unfalls, Krankheit oder Operation, Trächtigkeit oder Geburt, Brand, Blitzschlag oder Explosion, wird der Auktionskaufpreis erstattet.
- Bei Tod und Nottötung infolge eines Unfalls, Krankheit oder Operation, <br />
- Trächtigkeit oder Geburt,<br />
- Brand, Blitzschlag oder Explosion, <br />
 
wird der Auktionskaufpreis erstattet.


- Diebstahl und Raub<br />
- Diebstahl und Raub<br />

Version vom 19. Februar 2021, 13:19 Uhr

Mit dem Hammer-Zuschlag in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung muss vor Kauf abgeschlossen werden. Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten.

  • Die Versicherungsleistungen

- Tod
- Bei Tod und Nottötung infolge eines Unfalls, Krankheit oder Operation,
- Trächtigkeit oder Geburt,
- Brand, Blitzschlag oder Explosion,

wird der Auktionskaufpreis erstattet.

- Diebstahl und Raub

Bei Diebstahl und Raub wird der Auktionskaufpreis dem Versicherungsnehmer erstattet.

- Transportschaden

Kommt es zu einem Transportunfall, mitversichert ist auch der Transportmittelunfall, dass zu Folge den Tod des Pferdes hat, ist dies versichert.

  • örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands, in den Anrainerstaaten und in Skandinavien, Spanien, Portugal und Italien.



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Schlagwort: Auktionsversicherung, Pferdeauktionsversicherung