Pferdehalterhaftpflichtversicherung, fall of hammer Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 10: Zeile 10:
</center>
</center>


'''Mit dem Hammer-Zuschlag (Gefahrübergabe) in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über'''. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung wird vor Kauf abgeschlossen.  
'''Mit dem Hammer-Zuschlag (Gefahrübergabe) in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über'''. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung wird vor Kauf abgeschlossen. Bei dieser Versicherung handelt sich um eine Kurzzeitversicherung. Es wird ein Einmalbeitrag fällig.
 


⚠️ '''Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten'''.<br />
⚠️ '''Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten'''.<br />
Zeile 35: Zeile 36:
:Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands, in den Anrainerstaaten und in Skandinavien, Spanien, Portugal und Italien.
:Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands, in den Anrainerstaaten und in Skandinavien, Spanien, Portugal und Italien.


Bei dieser Versicherung handelt sich um eine Kurzzeitversicherung. Es wird ein einmaliger Beitrag fällig.





Version vom 22. Mai 2022, 13:11 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Mit dem Hammer-Zuschlag (Gefahrübergabe) in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung wird vor Kauf abgeschlossen. Bei dieser Versicherung handelt sich um eine Kurzzeitversicherung. Es wird ein Einmalbeitrag fällig.


⚠️ Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten.


  • Die Versicherungsleistungen
Tod des Pferdes
Bei Tod und Nottötung infolge eines Unfalls, Krankheit oder Operation,
Trächtigkeit oder Geburt,
Brand, Blitzschlag oder Explosion, wird der Auktionskaufpreis erstattet.
Diebstahl und Raub
Bei Diebstahl und Raub wird der Auktionskaufpreis dem Versicherungsnehmer erstattet.
Transportschaden
Kommt es zu einem Transportunfall, mitversichert ist auch der Transportmittelunfall, dass zu Folge den Tod des Pferdes hat, ist dies versichert.
örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands, in den Anrainerstaaten und in Skandinavien, Spanien, Portugal und Italien.


siehe auch
Pferdelebensversicherung


Einträge Pferdeversicherung anzeigen     Leistungsübersicht aller Pferdeversicherungen         zur Hauptseite               zum Seitenanfang


Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn


Kundenservice
Der Kundenservice erfolgt durch den Dienstleister parium GmbH.
Telefon: 089 904299 716
Telefax: 089 904299 799
mailto: service@versicherungsvergleich.de
whatsApp: 0176 / 344 800 87






















Auktionsversicherung, Pferdeauktionsversicherung