Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Reitbeteiligung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Risiko einer <big>'''Reitbeteiligung'''</big>fällt nicht unter das Fremd- u. Gastreiterrisiko.
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Version vom 13. April 2022, 08:30 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Das Risiko einer Reitbeteiligungfällt nicht unter das Fremd- u. Gastreiterrisiko. Die dauernde Reitbeteiligung wird von der Rechtsprechung als Mithaltereigenschaft eingestuft, somit besteht bei vielen Haftpflichtversicherungen keine Leistungspflicht des Versicherers.

⚠️ Die ständige Reitbeteiligung kann in eine vorhandene Haftpflichtpolice des Pferdehalters kostenfrei mit eingeschlossen werden. Der Versicherungsschutz ist dann der gleiche wie für den Pferdehalter. ❗️ Das bedeutet, hat zur Folge, dass keine "Eigenschäden" des Reitbeteiligten, die er selbst durch den Umgang mit dem Pferd erfährt, versichert sind, da mitversicherte Personen keine eigene Schäden geltend machen können.

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen vor Schadenersatzansprüchen Dritter.


Siehe auch
Eigenschaden / Eigenschadenversicherung


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Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung, Fremdreiter, Gastreiter, Reitbeteiligung versichern