Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Reitbeteiligung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung
Zeile 15: Zeile 15:




  [[Informationssystem Pferdeversicherung |Alle Einträge zur ''' Pferdeversicherung''' anzeigen]]                                         [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Pferdeversicherung |Einträge''' Pferdeversicherung''' anzeigen]]             [[Pferdeversicherungen |'''Leistungsübersicht aller Pferdeversicherungsarten''']]        [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]         [[#top|zum '''Seitenanfang''']]
 
 
 
 
<center>{{BimpimV02}}</center>
 





Version vom 12. April 2022, 10:56 Uhr


Das Risiko einer Reitbeteiligung fällt nicht unter das Fremd- u. Gastreiterrisiko. Die dauernde Reitbeteiligung wird von der Rechtsprechung als Mithaltereigenschaft eingestuft, somit besteht bei vielen Haftpflichtversicherungen keine Leistungspflicht des Versicherers.

⚠️ Die ständige Reitbeteiligung kann in eine vorhandene Haftpflichtpolice des Pferdehalters kostenfrei mit eingeschlossen werden. Der Versicherungsschutz ist dann der gleiche wie für den Pferdehalter. ❗️ Das bedeutet, hat zur Folge, dass keine "Eigenschäden" des Reitbeteiligten, die er selbst durch den Umgang mit dem Pferd erfährt, versichert sind, da mitversicherte Personen keine eigene Schäden geltend machen können.

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen vor Schadenersatzansprüchen Dritter.


Siehe auch:
Eigenschaden / Eigenschadenversicherung


Einträge Pferdeversicherung anzeigen             Leistungsübersicht aller Pferdeversicherungsarten         zur Hauptseite         zum Seitenanfang





















Pferdehaftpflicht Reitbeteiligung, Fremdreiter, Gastreiter, Reitbeteiligung versichern