Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Leistungen: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: [[Eigenschaden]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Eigenschadenversicherung]]  <br />
👁 Siehe auch: [[XXX]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Fremdschaden]]  <br />





Version vom 23. Februar 2021, 11:02 Uhr

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt den Pferdehalter vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Eigenschäden sind nicht mitversichert.

Der Versicherer

- prüft ob die Forderungen berechtigt sind
- wehrt diese ab, wenn sie unberechtigt sind (passiver Rechtsschutz)
- und sorgt für den finanziellen Ausgleich wenn sie berechtigt sind.


👁 Siehe auch: Eigenschadenversicherung
👁 Siehe auch: Fremdschaden


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