Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gnadenbrotpferd

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 5. April 2021, 07:53 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Ein Pferd, dass durch das Alter und/oder Krankheit seinen Haltungszweck nicht mehr erfüllt und dennoch weiter versorgt wird, wird Gnadenbrotpferd genannt. Au…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Pferd, dass durch das Alter und/oder Krankheit seinen Haltungszweck nicht mehr erfüllt und dennoch weiter versorgt wird, wird Gnadenbrotpferd genannt. Auch wenn das Pferd nicht mehr im Einsatz ist, auch auf der Weide kommt es immer wieder zu Schadenfällen die Personenschäden und Flurschäden nach sich ziehen. Aus diesem Grund sollte nicht auf die Pferdehaftpflichtversicherung verzichtet werden.


Für Gnadenbrotpferde bieten einige Versicherer spezielle, günstigere Prämien an. Wird das Pferd nur gelegentlich geritten, ist dies dem Versicherer anzuzeigen und mit zu versichern.