Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gast- und Fremdreiter

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Gast- und Fremdreiterversicherung

Personen, die nicht regelmäßig reiten, mit Pferden umgehen und keine Gegenleistung (unentgeltlich) erhalten, werden im Zusammenhang mit Pferden als Fremdreiter oder Gastreiter bezeichnet.
⚠️ Das Gastreiterrisiko bzw. Fremdreiterrisiko ist separat durch den Pferdehalter mitzuversichern.


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