Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Forderungsausfalldeckung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Forderungsausfallversicherung ist ein '''zusätzlicher Versicherungsschutz''' der  einspringt, wenn dem Pferdehalter und/oder seinemm Pferd ein Schaden zugefügt wird und niemand hierfür aufkommt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall,  wenn der Schädiger über keine eigene Pferdehaftpflichtversicherung verfügt und selbst nicht in der Lage ist den verursachten finanziellen Schaden zu tragen. Hier greift dann die Ausfallsdeckung der eigenen Versicherung, der Versicherungsnehmer erhält seinen Schaden von seiner Versicherung ersetzt. Üblicherweise wird der Schutz mit einer Selbstbeteiligung angeboten.
Die Forderungsausfallversicherung ist ein '''zusätzlicher Versicherungsschutz''' der  einspringt, wenn dem Pferdehalter und/oder seinemm Pferd ein Schaden zugefügt wird und niemand hierfür aufkommt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall,  wenn der Schädiger über keine eigene Pferdehaftpflichtversicherung verfügt und selbst nicht in der Lage ist den verursachten finanziellen Schaden zu tragen. Hier greift dann die Ausfallsdeckung der eigenen Versicherung, der Versicherungsnehmer erhält seinen Schaden von seiner Versicherung ersetzt. Üblicherweise wird der Schutz mit einer Selbstbeteiligung angeboten.


'''Hierdurch sind  die folgenden zusätzlichen die Kosten mitversichert.'''<br />
'''Hierdurch sind  die folgenden zusätzlichen Kosten mitversichert.'''<br />


- Feststellung der Schadenverursachung,<br />
- Feststellung der Schadenverursachung,<br />

Version vom 14. Februar 2021, 15:26 Uhr


Die Forderungsausfallversicherung ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz der einspringt, wenn dem Pferdehalter und/oder seinemm Pferd ein Schaden zugefügt wird und niemand hierfür aufkommt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Schädiger über keine eigene Pferdehaftpflichtversicherung verfügt und selbst nicht in der Lage ist den verursachten finanziellen Schaden zu tragen. Hier greift dann die Ausfallsdeckung der eigenen Versicherung, der Versicherungsnehmer erhält seinen Schaden von seiner Versicherung ersetzt. Üblicherweise wird der Schutz mit einer Selbstbeteiligung angeboten.

Hierdurch sind die folgenden zusätzlichen Kosten mitversichert.

- Feststellung der Schadenverursachung,
- Feststellung der Schadenhöhe,
- Erzielung des rechtskräftig vollstreckbaren Urteils,
- Vollstreckung des Urteils.