Pferdehüterhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 10: Zeile 10:
👁 Siehe auch: [[Pferdehalterhaftpflichtversicherung]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Pferdehalterhaftpflichtversicherung]]  <br />
👁 Siehe auch: [[  ]]  <br />
👁 Siehe auch: [[  ]]  <br />
► Siehe : https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__834.htm
► Siehe:/www.gesetze-im-internet.de/bgb/__834.htm

Version vom 7. Februar 2021, 21:04 Uhr

Es ist zwischen Pferdehalter, der i.d.R. auch der Pferdeeigentümer ist und dem Pferdehüter zu unterscheiden. Der Pferdehüter benötigt eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung. Es besteht kein Versicherungsschutz über die Pferdehalterhaftpflichtversicherung.

Pferdehüter/Pferdeaufseher handelt/hütet im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist immer dann notwendig wenn z.B. Pferde anderer Eigentümer im eigenen Stall und/oder auf der Weide untergebracht werden. Der Tierhüter haftet im Gegensatz zum Tierhalter nicht verschuldensunabhängig sondern nur dann, wenn er ursächlich verantwortlich ist.



👁 Siehe auch: Pferdehalterhaftpflichtversicherung
👁 Siehe auch: [[ ]]
► Siehe:/www.gesetze-im-internet.de/bgb/__834.htm