Pauschalierter Schadenersatz

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Wurde mit einem Auftraggeber vereinbart, dass im Schadenfall eine bestimmte Summe bezahlt wird, wird dies als „pauschalierten Schadensersatz“ bezeichnet.

Damit Ihre Versicherung diese Summe bezahlt, müssen Sie vorab das OK Ihres Versicherers für die Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzes einholen


und dies schriftlich in den besonderen Versicherungsbedingungen Ihrer Gewerbehaftpflicht festhalten.



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