Pauschalierter Schadenersatz

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Wenn Sie mit einem Auftraggeber vereinbart haben, dass Sie im Fall eines Schadens eine vorher festgelegte Summe bezahlen, nennt man das einen „pauschalierten Schadensersatz“. Damit Ihre Versicherung diese Summe bezahlt, müssen Sie vorab das OK Ihres Versicherers für die Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzes einholen und dies schriftlich in den besonderen Versicherungsbedingungen Ihrer Gewerbehaftpflicht festhalten.



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