Pauschalierter Schadenersatz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Pauschalierter Schadensersatz Wenn Sie mit einem Auftraggeber vereinbart haben, dass Sie im Fall eines Schadens eine vorher festgelegte Summe bezahlen, nennt…“)
 
Zeile 2: Zeile 2:


Wenn Sie mit einem Auftraggeber vereinbart haben, dass Sie im Fall eines Schadens eine vorher festgelegte Summe bezahlen, nennt man das einen „pauschalierten Schadensersatz“. Damit Ihre Versicherung diese Summe bezahlt, müssen Sie vorab das OK Ihres Versicherers für die Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzes einholen und dies schriftlich in den besonderen Versicherungsbedingungen Ihrer Gewerbehaftpflicht festhalten.
Wenn Sie mit einem Auftraggeber vereinbart haben, dass Sie im Fall eines Schadens eine vorher festgelegte Summe bezahlen, nennt man das einen „pauschalierten Schadensersatz“. Damit Ihre Versicherung diese Summe bezahlt, müssen Sie vorab das OK Ihres Versicherers für die Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzes einholen und dies schriftlich in den besonderen Versicherungsbedingungen Ihrer Gewerbehaftpflicht festhalten.
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]
<center>{{BimpimV02}}
.-.-.-.

Version vom 29. August 2020, 11:56 Uhr

Pauschalierter Schadensersatz

Wenn Sie mit einem Auftraggeber vereinbart haben, dass Sie im Fall eines Schadens eine vorher festgelegte Summe bezahlen, nennt man das einen „pauschalierten Schadensersatz“. Damit Ihre Versicherung diese Summe bezahlt, müssen Sie vorab das OK Ihres Versicherers für die Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzes einholen und dies schriftlich in den besonderen Versicherungsbedingungen Ihrer Gewerbehaftpflicht festhalten.



< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png












.-.-.-.