Patientenverfügung

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Patientenverfügung regelt welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. Erforderlich ist die Patientenverfügung wenn Sie nach einem Unfall oder Krankheit Ihren Willen nicht mehr äussern können. Diese Verfügung muss von den Ärzten eingehalten bzw. umgesetzt werden. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein.

 ⚠️ Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzen sich, sie gehören zusammen!


Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, etwa zum Sterben in vertrauter Umgebung Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durchsetzung und zum Widerruf einen Hinweis auf weitere Vorsorgeverfügungen einen Hinweis auf eine mögliche Bereitschaft zur Organspende eine Schlussformel mit Datum und Unterschrift

Aktualisierungen, etwa alle zwei Jahre, auch mit Datum und Unterschrift

Unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

aktuell sind Sie als Patient nicht einwilligungsfähig beim Verfassen der Patientenverfügung waren Sie volljährig und einwilligungsfähig Ihr Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt die nun geplante Maßnahme ist medizinisch notwendig.


Wie erfährt der Arzt im Ernstfall von der Patientenverfügung? Am besten händigen Sie den Angehörigen und dem Hausarzt je eine Kopie davon aus. Sie können auch eine Karte bei sich tragen, auf der vermerkt ist, dass es eine Patientenverfügung gibt, und wo deren Original hinterlegt ist. Auch gibt es die zentralen Register.


👁 Siehe auch: Vorsorgevollmacht
👁 Siehe auch: Zentrales Register
zu meinen Verträgen / bimpim
Schlagwort: Vorsorgeverfügungen


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-