Pan European Pension Produkt (PEPP)

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06-2019 / Das neue europäische Rentenprodukt wird mit einem faktischen Provisionsdeckel von nur einem Prozent ausgestattet. Hierüber hat das Europaparlament und EU-Kommission entschieden.

Die Festlegung in dem zugehörigen Regulierungstext definiert, dass Versicherer nur ein Prozent der angesparten Summe als Kosten pro Jahr berechnen dürfen. Die Initiative hierzu ging von der Grünen-Fraktion im Europaparlament aus. Laut Sven Giegold, dem finanzpolitischen Sprecher der Grünen im Europaparlament, werde dies auch Blockaden bezüglich einer Provisionsdeckelung in Deutschland lösen.

04-2019 / Am Donnerstag, den 04.04.2019, hat das Europäische Parlament der Verordnung für das pan europäische Pensionsprodukt (Pepp) zugestimmt. Dies bedeutet, dass Pepp als Altersvorsorgeprodukt anerkannt wird. Das Produkt wird europaweit vertrieben. Der Kunde kann bei einem Umzug in ein anderen Mitgliedsstaat, Peep mitnehmen. Nach der Beschlussfassung im EU-Ministerrat werden die Detailregelungen erarbeitet.

09-2018 / Die europäische Kommission hat die Verhandlungen wieder aufgenommen.

01-2018 / Die europäische Kommission hat bisher keine Beschlüsse gefasst.

2016 / Die EU möchte ein Europäisches Altersvorsorgeprodukt (PEPP) einführen. Es soll ein europäischer Qualitätsstandard für Altersvorsorgeprodukte geschaffen werden. Versicherungen, Banken, Fonds oder Vermögensverwalter sollen diese Produkte EU-weit anbieten. Verbraucher können zwischen maximal fünf unterschiedlich riskanten Anlagestrategien wählen.

Wir berichten weiter.


👁 Siehe auch: Altersvorsorge
Schlagwort: Europa-Rente, Europarente, PEPP, PEPP Versicherung


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