Ordnungswidrigkeiten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „<center> {| class="wikitable" |- |} {| border="0" style="border-collapse:collapse" | 410px|| '''''' '''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985'''<br /> '''Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung'''<br /> |} </center> Einträge '''Versicherung allgemein''' anzeigen Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''…“)
 
 
(6 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 12: Zeile 12:




Nach deutschem Recht ist eine <big>'''Ordnungswidrigkeit'''</big> eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kann neben der Geldbuße (Synonym: Bußgeld) auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.
Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld oder im Rahmen eines Bußgeldverfahrens eine Geldbuße zu erheben. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung), aber auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. die Verletzung einer Meldepflicht).
Ähnlich wie beim Strafrecht kann die Annahme von Vorsatz oder Fahrlässigkeit bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Bußgelds haben.
Quelle: Auszug Wikipedia
Ordnungswidrigkeiten - Beispiele:<br><br>
Verstöße gegen<br>
die Straßenverkehrsordnung (StVO) (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße)
gegen Verwaltungsvorschriften (z. B. Verletzung der Meldepflich<br>
gegen das Abfallrecht (z. B. unsachgemäße Entsorgung von Abfällen<br>
im Gewerberecht (z. B. Nichtanmeldung eines Gewerbes<br>
Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (z. B. Lärmbelästigung)n<br>
nicht abschließend<br>




Zeile 25: Zeile 42:




'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
D - 82211 Herrsching<br />
(vormals 82205 Gilching)





Aktuelle Version vom 5. Januar 2023, 09:45 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung



Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kann neben der Geldbuße (Synonym: Bußgeld) auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.

Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld oder im Rahmen eines Bußgeldverfahrens eine Geldbuße zu erheben. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung), aber auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. die Verletzung einer Meldepflicht).

Ähnlich wie beim Strafrecht kann die Annahme von Vorsatz oder Fahrlässigkeit bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Bußgelds haben. Quelle: Auszug Wikipedia


Ordnungswidrigkeiten - Beispiele:

Verstöße gegen
die Straßenverkehrsordnung (StVO) (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße) gegen Verwaltungsvorschriften (z. B. Verletzung der Meldepflich
gegen das Abfallrecht (z. B. unsachgemäße Entsorgung von Abfällen
im Gewerberecht (z. B. Nichtanmeldung eines Gewerbes
Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (z. B. Lärmbelästigung)n
nicht abschließend




Einträge Versicherung allgemein anzeigen                        zur Hauptseite                            zum Seitenanfang 




Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax: 08152


Kontakt Kundenservice
Der Kundenservice erfolgt durch den Dienstleister parium GmbH.
Telefon: 089 904299 716
Telefax: 089 904299 799
mailto: service@versicherungsvergleich.de
whatsApp: 0176 / 344 800 87


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn