Ordnungswidrigkeiten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 23: Zeile 23:
Ordnungswidrigkeiten - Beispiele:
Ordnungswidrigkeiten - Beispiele:


 
Verstöße gegen  
 
die Straßenverkehrsordnung (StVO) (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße)
Verstöße gegen  
gegen Verwaltungsvorschriften (z. B. Verletzung der Meldepflich
 
gegen das Abfallrecht (z. B. unsachgemäße Entsorgung von Abfällen
die Straßenverkehrsordnung (StVO) (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße)
im Gewerberecht (z. B. Nichtanmeldung eines Gewerbes
 
Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (z. B. Lärmbelästigung)n  
gegen Verwaltungsvorschriften (z. B. Verletzung der Meldepflich
nicht abschließend
 
gegen das Abfallrecht (z. B. unsachgemäße Entsorgung von Abfällen
 
im Gewerberecht (z. B. Nichtanmeldung eines Gewerbes
 
Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (z. B. Lärmbelästigung)n  
 
Nich abschließend





Version vom 5. Januar 2023, 09:43 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung



Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kann neben der Geldbuße (Synonym: Bußgeld) auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.

Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld oder im Rahmen eines Bußgeldverfahrens eine Geldbuße zu erheben. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung), aber auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. die Verletzung einer Meldepflicht).

Ähnlich wie beim Strafrecht kann die Annahme von Vorsatz oder Fahrlässigkeit bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Bußgelds haben. Quelle: Auszug Wikipedia


Ordnungswidrigkeiten - Beispiele:

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße) gegen Verwaltungsvorschriften (z. B. Verletzung der Meldepflich gegen das Abfallrecht (z. B. unsachgemäße Entsorgung von Abfällen im Gewerberecht (z. B. Nichtanmeldung eines Gewerbes Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (z. B. Lärmbelästigung)n nicht abschließend



Einträge Versicherung allgemein anzeigen                        zur Hauptseite                            zum Seitenanfang 




Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax: 08152


Kontakt Kundenservice
Der Kundenservice erfolgt durch den Dienstleister parium GmbH.
Telefon: 089 904299 716
Telefax: 089 904299 799
mailto: service@versicherungsvergleich.de
whatsApp: 0176 / 344 800 87


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn