Ombudsmann für Versicherungen, Schlichtungsstelle

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 20. September 2016, 12:09 Uhr von Kap-Gallo (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Ombudsmann für Versicherungen, Schlichtungsstelle''' Hierbei handelt es sich um eine Schlichtungsstelle. '''Sie arbeitet unabhängig und für den Versiche…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ombudsmann für Versicherungen, Schlichtungsstelle

Hierbei handelt es sich um eine Schlichtungsstelle. Sie arbeitet unabhängig und für den Versicherungsnehmer kostenfrei. Entscheidungen der Versicherer/Gesellschaften werden überprüft. Der Versicherungsombudsmann kann bis 10.000 Euro eine für den Versicherer verbindliche Entscheidung treffen. Für den Versicherungsnehmer ist die Entscheidung nicht verbindlich. Bis zu 100.000 Euro kann der Ombudsmann eine Empfehlung aussprechen.

Ansprüche aus einem Kranken-, Pflege- oder Kreditversicherungsvertrag werden nicht behandelt. Beschwerden zur privaten Krankenversicherung (PKV) und privaten Pflegeversicherung, ist der PKV-Ombudsmann zuständig. 

Mitglieder der Schlichtungsstelle sind die Versicherungsunternehmen sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

Versicherungsombudsmann e. V.
vertreten durch den Vorstand
Dr. Wolfgang Weiler, Vorsitzender des Vorstands
Dr. Horst Hiort, Geschäftsführer

Leipziger Straße 121
D 10117 Berlin
Postfach 08 06 32
D 10006 Berlin
Telefon: +49 30 20 60 58 - 0
E-Mail: info@versicherungsombudsmann.de

Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, VR 95/20789

Siehe auch: PKV Ombudsmann

Schlagwort: Ombudsmann, Schlichtung, Schlichtungsstelle