Obhutsschaden

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Unter einem Obhutsschaden versteht man einen Schaden an fremden Eigentum, beweglichen Sachen, die sich in der Verwahrung/Obhut aufgrund der versicherten Tätigkeit, des Versicherungsnehmers befinden. Die Sachen können gemietet, gepachtet, geleast, oder auch geliehen sein.

Schlagwort: Obhutsschäden, Verwhrungsschaden, Verwahrungsschäden


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