Obhutsschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter einem Obhutsschaden versteht man einen Schaden an fremden Eigentum, beweglichen Sachen, die sich in der Verwahrung/Obhut des Versicherungsnehmers befinden. Die Sachen können gemietet, gepachtet, geleast, oder auch geliehen sein.
Unter einem Obhutsschaden versteht man einen Schaden an fremden Eigentum, beweglichen Sachen, die sich in der Verwahrung/Obhut aufgrund der versicherten Tätigkeit, des Versicherungsnehmers befinden. Die Sachen können gemietet, gepachtet, geleast, oder auch geliehen sein.


Obhutsschäden: Darunter versteht man Schäden an fremden Sachen, die sich aufgrund der versicherten Tätigkeit in Ihrer Obhut befinden.





Version vom 15. Mai 2020, 13:16 Uhr

Unter einem Obhutsschaden versteht man einen Schaden an fremden Eigentum, beweglichen Sachen, die sich in der Verwahrung/Obhut aufgrund der versicherten Tätigkeit, des Versicherungsnehmers befinden. Die Sachen können gemietet, gepachtet, geleast, oder auch geliehen sein.


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