Mehrfachversicherung / Doppelversicherung

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

XXX


  • Zahlung im Schadenfall

Ist ein Risiko bei zwei Versicherern versichert, so haften beide Gesellschaften nach § 78 und § 421 BGB gesamtschuldnerisch. Beide Versicherer sind leistungspflichtig. Die Gesamtleistung ist auf die tatsächliche Schadenhöhe begrenzt.


  • Eheschließung und Doppelversicherung

Diese Versicherungen können zusammenlegt oder als Partnertarif weitergeführt werden.

- Hausratversicherung,
- Haftpflichtversicherung,
- Rechtsschutzversicherung,
- Auslandskrankenversicherung,
- Kfz-Versicherung.



Schlagwort:


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 



Bim pim v02.png

















-.-.-.-