Mehrfachversicherung / Doppelversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 18: Zeile 18:
* '''Vermögensvorteil durch betrügerische Absicht''' <br />
* '''Vermögensvorteil durch betrügerische Absicht''' <br />


Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigt, so sind beide Versicherer leistungsfrei.<br />
Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigt, so '''sind beide Versicherer leistungsfrei'''.<br />


* '''Unterscheidung''' zur Mit- und Nebenversicherung
* '''Unterscheidung''' zur Mit- und Nebenversicherung

Version vom 14. Februar 2021, 11:32 Uhr

XXX


  • Zahlung im Schadenfall

Ist ein Risiko bei zwei Versicherern versichert, so haften beide Gesellschaften nach § 78 und § 421 BGB gesamtschuldnerisch. Beide Versicherer sind leistungspflichtig. Die Gesamtleistung beider Versicherer ist auf die tatsächliche Schadenhöhe begrenzt. Die Versicherer handeln ihre Leistungsqouten untereinander aus.

  • Eheschließung

Diese Versicherungen können zusammenlegt oder als Partnertarif weitergeführt werden.

- Hausratversicherung,
- Haftpflichtversicherung,
- Rechtsschutzversicherung,
- Auslandskrankenversicherung,
- Kfz-Versicherung.

  • Vermögensvorteil durch betrügerische Absicht

Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigt, so sind beide Versicherer leistungsfrei.

  • Unterscheidung zur Mit- und Nebenversicherung

Zu unterscheiden ist die Mehrfachversicherung von der Mitversicherung und der Nebenversicherung.



Schlagwort:


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 



Bim pim v02.png

















-.-.-.-