Mehrfachversicherung / Doppelversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 16: Zeile 16:
- Kfz-Versicherung.<br />
- Kfz-Versicherung.<br />


* '''Vermögensvorteil''' <br />
* '''Vermögensvorteil durch betrügerische Absicht''' <br />


Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigt, so sind beide Versicherer leistungsfrei.
Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigt, so sind beide Versicherer leistungsfrei.

Version vom 14. Februar 2021, 11:29 Uhr

XXX


  • Zahlung im Schadenfall

Ist ein Risiko bei zwei Versicherern versichert, so haften beide Gesellschaften nach § 78 und § 421 BGB gesamtschuldnerisch. Beide Versicherer sind leistungspflichtig. Die Gesamtleistung beider Versicherer ist auf die tatsächliche Schadenhöhe begrenzt. Die Versicherer handeln ihre Leistungsqouten untereinander aus.

  • Eheschließung

Diese Versicherungen können zusammenlegt oder als Partnertarif weitergeführt werden.

- Hausratversicherung,
- Haftpflichtversicherung,
- Rechtsschutzversicherung,
- Auslandskrankenversicherung,
- Kfz-Versicherung.

  • Vermögensvorteil durch betrügerische Absicht

Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigt, so sind beide Versicherer leistungsfrei.


Schlagwort:


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 



Bim pim v02.png

















-.-.-.-