Leistungsfreiheit

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Für den Versicherer besteht bei Verletzungen der Obliegenheiten, Anzeigepflichten, Vorsatz, Veräußerung der Versicherten Sache, bei arglistiger Täuschung und der Nichtzahlung des Beitrages ggf. Leistungsfreiheit.

Schlagwort: Leistungsfreiheit


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