Laubrente: Unterschied zwischen den Versionen

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Recht häufig entsteht schnell ein Streit mit dem Nachbarn.<br />
Recht häufig entsteht schnell ein Streit mit dem Nachbarn.<br />
   
   
- Als Geschädigter kann die Immobilien-Rechtsschutzversicherung helfen Ansprüche geltend zu machen und duchzusetzen.<br />
- Als '''Geschädigter''' hilft die Immobilien-Rechtsschutzversicherung Ansprüche geltend zu machen und duchzusetzen.<br />
- Als Schädiger kann eine Privathaftpflichtversicherung hilfreich sein.
- Als '''Schädiger''' hilft eine Privathaftpflichtversicherung.




👁 Siehe auch: [[Privathaftpflichtversicherung]]  <br />
'''Siehe auch:''' <br />
👁 Siehe auch: [[Immobilienrechtsschutzversicherung]]  <br />
[[Privathaftpflichtversicherung]]  <br />
[[Immobilienrechtsschutzversicherung]]  <br />






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Aktuelle Version vom 6. November 2021, 13:34 Uhr


Als Eigenheimbesitzer mit Laubbäumen auf dem Grundstück, kann es sein, wenn das Nachbargrundstück eine starke Beeinträchtigung der Nutzbarkeit erfährt, das Sie dem Nachbarn eine „Laubrente“, einen jährlichen Geldbetrag, zu zahlen haben.

Das gleiche gilt für eine über das ortsübliche Maß gehende Verschmutzung und/oder dem unzumutbaren hohen Aufwand für die Beseitigung des Laubs.

Die rechtliche Grundlage hierfür ist der § 906, Abs. 2 des BGB.

Recht häufig entsteht schnell ein Streit mit dem Nachbarn.

- Als Geschädigter hilft die Immobilien-Rechtsschutzversicherung Ansprüche geltend zu machen und duchzusetzen.
- Als Schädiger hilft eine Privathaftpflichtversicherung.


Siehe auch:
Privathaftpflichtversicherung
Immobilienrechtsschutzversicherung


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