Kutsch- und Schlittenfahrten gewerblich

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Für gewerblich stattfindende Kutschfahrten ist gesonderter Haftpflicht - Versicherungsschutz notwendig.

Bestimmend für die Prämie ist das Fahrplatzangebot der Kutsche. Anpassungen nach oben wie unten sind jederzeit möglich.

Eigenschäden an der Kutsche, dem Schlitten sind i.d.R. nicht versichert

👁 Siehe auch: Eigenschaden


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur  Pferdeversicherung anzeigen      zur Hauptseite 



Bim pim v02.png






















Schlagwort: Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht