Kutsch- und Schlittenfahrten gewerblich: Unterschied zwischen den Versionen

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Für gewerblich stattfindende Kutschfahrten ist gesonderter Versicherungsschutz notwendig.  
Für gewerblich stattfindende Kutschfahrten ist gesonderter Haftpflicht - Versicherungsschutz notwendig.  


Bestimmend für die Prämie ist das Fahrplatzangebot der Kutsche. Anpassungen nach oben wie unten ist jederzeit möglich.
Bestimmend für die Prämie ist das Fahrplatzangebot der Kutsche. Anpassungen nach oben wie unten sind jederzeit möglich.


Versicherer bieten Ergänzungen an, deren Kosten pro zusätzlichem Pferd berechnet werden. Zum Versicherungsschutz für Kutschfahrten gehört bei vielen Versicherungsgesellschaften auch die Absicherung von Schlittenfahrten gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.


Schäden an den Kutschen und Schlitten sind mehrheitlich nicht mitversichert und müssen von dem Versicherungsnehmer übernommen werden.
Eigenschäden an der Kutsche, dem Schlitten sind i.d.R. nicht versichert


 
👁 Siehe auch: [[Eigenschaden]]  <br />
👁 Siehe auch: [[XXX]]  <br />
👁 Siehe auch: [[XXX]]  <br />
👁 Siehe auch: [[XXX]]  <br />

Version vom 23. Februar 2021, 09:52 Uhr

Für gewerblich stattfindende Kutschfahrten ist gesonderter Haftpflicht - Versicherungsschutz notwendig.

Bestimmend für die Prämie ist das Fahrplatzangebot der Kutsche. Anpassungen nach oben wie unten sind jederzeit möglich.


Eigenschäden an der Kutsche, dem Schlitten sind i.d.R. nicht versichert

👁 Siehe auch: Eigenschaden
👁 Siehe auch: XXX