Krankenversicherung private, Vorteile

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Krankenversicherung private, Vorteile

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) viel flexibler. Je nach Ihren individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten können die Leistungen, dementsprechend die Beiträge, bei der privaten Krankenversicherung angepasst werden. Der Versicherungsnehmer der PKV kann von der Basisabsicherung bis zum Top-Schutz , ganz nach seinen persönlichen Bedürfnissen selbst den Umfang der Absicherung bestimmen, er hat die freie Wahl.

• Freie Wahl des Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmers, • Wahl der Chefarztbehandlung im Krankenhaus, • Kostenerstattung bei Zahnersatz, über den Festzuschuss der GKV hinaus, • Kostenerstattung für Sehhilfen, Brillen, • Erstattung der Kosten für Heilpraktiker, • Freie Arztwahl, auch den Krankenhauschefarzt der ambulant behandelt, • Das Krankentagegeld/Verdienstausfall wird nach dem tatsächlichen Bedarf versichert. Höchstgrenze GKV: 98,88 €, • Es erfolgt keine Krankentagegeldaussteuerung, die GKV Höchtsbezugsdauer beträgt 78 Wochen, • Günstigere Prämiengestaltung durch freie Wahl der Selbstbeteiligung, 200 € auch bis zu 10.000 €, • Beitrag ist einkommensunabhängig, keine automatisch steigende Beitragsbemessungsgrenze und keine Zusatzbeiträge, • Die PKV bildet Altersrückstellungen, derzeit ca. 216 Milliarden €, • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme (bis zu 6 Monatsbeiträgen), • Keine Leistungskürzungen und/oder Leistungsstreichungen, jegliche vertraglichen Zusagen sind garantiert, • Behandlung als Privatpatient, i.d.R. Kürzere Wartezeiten und auch umfangreichere Untersuchungsmethoden, • Keine Zuzahlungen für Medikamente, Eigenanteile entfallen, • Keine Eigenanteile bei Massagen & Co, • Weltweiter Schutz i.d.R. im Tarif enthalten, somit ist eine separate Reisekrankenversicherung häufig nicht erforderlich, • Einschluss, Versicherungsmöglichkeit eines Krankenhaustagegeldes, • als Arbeitnehmer erhält der PKV Versicherte, wie auch der GKV Versicherte, den 50%igen Arbeitgeberzuschuss. Die Beiträge sind als Sonderausgaben steuermindernd abzugsfähig.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, viele Behandlungen, die die gesetzlichen Kassen nicht erstatten, werden von der PKV übernommen.

Siehe auch: Beitragsentwicklung PKV / GKV

Siehe auch: Bürgerversicherung

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