Krankenversicherung private, Vorerkrankungen: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>{{bimpimV02}}
'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />




'''Kontakt zur Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08105 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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Schlagwort: Vorerkrankung, Leistungsausschluss, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung<br />
 
 
 
 
Vorerkrankung, Leistungsausschluss, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung<br />


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Version vom 30. November 2022, 09:21 Uhr

Bestehende Vorerkrankungen sind bei Antragsstellung seitens des Versicherungssuchenden immer anzugeben. Die Antragsfragen sind immer wahrheitsgemäß zu beantworten. Auch wenn ein Dritter/Vermittler die Antworten niederschreibt, der Versicherungssuchende ist letztendlich für die wahrheitsgemäße Beantwortung verantwortlich.

Bestehende Erkrankungen können zu (teilweise zeitlich befristeten) Beitragsaufschlägen/Risikozuschlägen führen. Es besteht die Möglichkeit. Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse zu vereinbaren. Der Versicherungsschutz kann aber auch ganz abgelehnt werden.

⚠️ Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen.

Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht, den Vertrag aufzukündigen, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertrag anzufechten.


Siehe auch:
arglistige Täuschung


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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt zur Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08105 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn


















Vorerkrankung, Leistungsausschluss, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung

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