Krankenversicherung private, Vorerkrankungen: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: [[arglistige Täuschung]]<br />
👁 Siehe auch: [[arglistige Täuschung]]<br />
Schlagwort: Vorerkrankungen, Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung<br />
Schlagwort: Vorerkrankung, Leistungsausschluss, Leistungsausschluss, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung<br />





Version vom 23. Januar 2021, 08:26 Uhr

Bestehende Vorerkrankungen sind bei Antragsstellung seitens des Versicherungssuchenden immer anzugeben. Die Antragsfragen sind immer wahrheitsgemäß zu beantworten. Auch wenn ein Dritter/Vermittler die Antworten niederschreibt, der Versicherungssuchende ist letztendlich für die wahrheitsgemäße Beantwortung verantwortlich.

Bestehende Erkrankungen können zu (teilweise zeitlich befristeten) Beitragsaufschlägen/Risikozuschlägen führen. Es besteht die Möglichkeit. Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse zu vereinbaren. Der Versicherungsschutz kann aber auch ganz abgelehnt werden.

⚠️ Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen.

Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht, den Vertrag aufzukündigen, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertrag anzufechten.

👁 Siehe auch: arglistige Täuschung
Schlagwort: Vorerkrankung, Leistungsausschluss, Leistungsausschluss, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung


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