Krankenversicherung private, Vorerkrankungen: Unterschied zwischen den Versionen

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  Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen.  
  Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen.  


Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht den Vertrag aufzukündigen bzw. zurückzutreten.
Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht den Vertrag aufzukündigen, zurückzutreten und anzufechten.


Siehe auch: [[Krankenversicherung private,          ]]
Siehe auch: [[arglistige Täuschung]]


Schlagwort: Vorerkrankungen, Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung
Schlagwort: Vorerkrankungen, Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
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Version vom 27. November 2016, 11:19 Uhr

Krankenversicherung private, Vorerkrankungen

Bestehende Vorerkrankungen sind bei Antragsstellung seitens des Versicherungssuchenden immer anzugeben. Die Antragsfragen sind immer wahrheitsgemäß zu beantworten. Auch wenn ein Dritter/Vermittler die Antworten niederschreibt, der Versicherungssuchenden ist letztendlich für die wahrheitsgemäße Beantwortung verantwortlich.

Bestehende Erkrankungen können zu Beitragsaufschlägen/Risikozuschlägen führen und auch zeitlich befristet sein. Es können Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse vereinbart werden. Der Versicherungsschutz kann auch ganz abgelehnt werden.

Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen. 

Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht den Vertrag aufzukündigen, zurückzutreten und anzufechten.

Siehe auch: arglistige Täuschung

Schlagwort: Vorerkrankungen, Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung