Krankenversicherung private, Vorerkrankungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Vorerkrankungen, Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung
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[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
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Version vom 14. Mai 2017, 21:17 Uhr

Bestehende Vorerkrankungen sind bei Antragsstellung seitens des Versicherungssuchenden immer anzugeben. Die Antragsfragen sind immer wahrheitsgemäß zu beantworten. Auch wenn ein Dritter/Vermittler die Antworten niederschreibt, der Versicherungssuchenden ist letztendlich für die wahrheitsgemäße Beantwortung verantwortlich.

Bestehende Erkrankungen können zu Beitragsaufschlägen/Risikozuschlägen führen und auch zeitlich befristet sein. Es können Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse vereinbart werden. Der Versicherungsschutz kann auch ganz abgelehnt werden.

⚠️ Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen. 

Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht den Vertrag aufzukündigen, zurückzutreten und anzufechten.

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