Krankenversicherung private, Versicherungsfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Versicherungsfall liegt vor wenn eine '''medizinisch notwendige Heilbehandlung''' durchgeführt wird. Mehrere von einander unabhängige Erkrankungen begründen jeweils einen neuen Versicherungsfall.<br />
Der Versicherungsfall liegt vor, wenn eine '''medizinisch notwendige Heilbehandlung''' durchgeführt wird. Mehrere voneinander unabhängige Erkrankungen begründen jeweils einen neuen Versicherungsfall.<br />




  Die PKV begrenzt die Leistungspflicht grundsätzlich nicht nur auf die schulmedizinische Behandlungsmethoden. Bewährt sich eine Behandlungsmethode oder wird sie als erfolgversprechende angesehen so leistet auch hier der private Krankenversicherer.<br />
  Die PKV begrenzt die Leistungspflicht grundsätzlich nicht nur auf die schulmedizinischen Behandlungsmethoden. Bewährt sich eine Behandlungsmethode oder wird sie als erfolgversprechend angesehen, so leistet auch hier der private Krankenversicherer.<br />





Version vom 5. März 2019, 12:30 Uhr

Der Versicherungsfall liegt vor, wenn eine medizinisch notwendige Heilbehandlung durchgeführt wird. Mehrere voneinander unabhängige Erkrankungen begründen jeweils einen neuen Versicherungsfall.


Die PKV begrenzt die Leistungspflicht grundsätzlich nicht nur auf die schulmedizinischen Behandlungsmethoden. Bewährt sich eine Behandlungsmethode oder wird sie als erfolgversprechend angesehen, so leistet auch hier der private Krankenversicherer.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung
Schlagwort: Versicherungsfall


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