Krankenversicherung private, Urteile Beitragserhöhung / außerordentliches Kündigungsrecht durch VN: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Entscheid:''' Die Versicherungsnehmerin bekam Recht.<br />
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''Begründung:'' Ein Versicherungsnehmer kann nach seiner Wahl entweder das komplette Versicherungsverhältnis oder den von der angekündigten Beitragserhöhung betroffenen Tarif kündigen.  
'''Begründung:''' Ein Versicherungsnehmer kann nach seiner Wahl entweder das komplette Versicherungsverhältnis oder den von der angekündigten Beitragserhöhung betroffenen Tarif kündigen.  


OLG Bremen 06-02-2014 - Az 3 U 35/13
OLG Bremen 06-02-2014 - Az 3 U 35/13<br />
 
 
 
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Aktuelle Version vom 11. Juli 2017, 08:15 Uhr

Sachverhalt: Die VN erhielt für eine bestehende Krankentagegeldversicherung, die im Rahmen einer Vollkostenversicherung bestand, die Ankündigung einer Beitragserhöhung vom Versicherer. Daraufhin kündigte die VN den Gesamtvertrag. Der Versicherer bestätigte jedoch nur die Kündigung/Beendigung der Krankentagegeldversicherung. Es kam zum Rechtsstreit.

Entscheid: Die Versicherungsnehmerin bekam Recht.

Begründung: Ein Versicherungsnehmer kann nach seiner Wahl entweder das komplette Versicherungsverhältnis oder den von der angekündigten Beitragserhöhung betroffenen Tarif kündigen.

OLG Bremen 06-02-2014 - Az 3 U 35/13


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