Krankenversicherung private, Tarifwechsel: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung (der Wechsel von einem Tarif des Versicherers in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers)steht dem Versicherungsnehmer zu. Hierdurch lassen sich recht oft, bei gleichem oder ähnlichem Leistungsniveau, Beiträge einsparen.


  Der Versicherungsnehmer hat das Recht einen Tarifwechsel vorzunehmen.
Ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung, '''der Wechsel von einem Tarif des Versicherers in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers''', steht dem Versicherungsnehmer zu. Hierdurch lassen sich recht oft, bei gleichem oder ähnlichem Leistungsniveau, Beiträge einsparen.
 
  Der Versicherungsnehmer hat ein Recht auf einen Tarifwechsel.





Version vom 3. Februar 2017, 12:34 Uhr


Ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung, der Wechsel von einem Tarif des Versicherers in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers, steht dem Versicherungsnehmer zu. Hierdurch lassen sich recht oft, bei gleichem oder ähnlichem Leistungsniveau, Beiträge einsparen.

Der Versicherungsnehmer hat ein Recht auf einen Tarifwechsel.


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