Krankenversicherung private, Studenten: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Studentenversicherung, Studentenversicherungen, Studentenkrankenversicherung, private studentische Krankenversicherung, PSKV
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Version vom 19. Juli 2017, 07:35 Uhr

Alle Studenten sind grundsätzlich versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Semester jedoch nicht vor der Einschreibung.

  • Mitversicherung bei den Eltern in der PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG

Ist der Studierende mit den Eltern bei einem privaten Versicherungsunternehmen mitversichert, so kann er sich zu Beginn des Studiums entscheiden ob er er sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lässt und sich privat versichert oder sich gesetzlich versichert.

  • Privat Versicherter haben zwei Möglichkeiten:

Sie wählen einen speziellen Gesellschaftstarif oder den verbandseinheitlichen PSKV (Private Studentische Krankenversicherung) - Tarif. Letzterer sieht bei allen Versichereren gleiche Leistungen vor: Begrenzung der Erstattung bei der ärztlichen Leistung auf das 1,7-fache der Gebührenordnung für ärztliche Leistungen und Begrenzung der Erstattung bei der zahnärztlichen Behandlung auf das 2,0-fache der zahnärztlichen Gebührenordnung. Weitere Details entnehmen Sie den jeweiligen Tarifen.


  • Mitversicherung bei den Eltern in der GESETZLICHEN KRANKENKASSE

Studenten haben bis zum vollendeten 25. Lebensjahr den Anspruch auf Familienversicherung (beitragsfreie Mitversicherung) in der gesetzlichen Krankenkasse sofern die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Der Zeitraum der Krankenversicherung verlängert sich um die Zeit eines Wehrdienstes oder Zivildienstes. Während der Familienversicherung ruht die eigene Versicherungspflicht.


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