Krankenversicherung private, Sonderausgabenabzug: Unterschied zwischen den Versionen

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Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind, in der Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenkasse der Grund-, Basisabsicherung,  unbegrenzt als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung absetzbar.<br />
Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind, in der Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenkasse der Grund-, Basisabsicherung,  unbegrenzt als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung absetzbar'''.<br />


Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung)
Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung)

Version vom 15. November 2016, 09:10 Uhr

Krankenversicherung private, Sonderausgabenabzug
Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind, in der Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenkasse der Grund-, Basisabsicherung, unbegrenzt als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung absetzbar.

Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung) Und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung. D.h. Der Beitragsanteil der über die Basis-, Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, z.B. der Beitragsanteil für das Einbettzimmer, werden nicht berücksichtigt.

Siehe auch: Krankenversicherung private, Urteile: Selbstbehalt u. Sonderausgabenabzug

Schlagwort: Krankenversicherung Sonderausgabenabzug