Krankenversicherung private, Sonderausgabenabzug: Unterschied zwischen den Versionen

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Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung)
Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung)
Und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung.
Und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung. D.h. Der Beitragsanteil der über die Basis-, Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, z.B. der Beitragsanteil für das Einbettzimmer, werden nicht berücksichtigt.<br />
 
Beiträge für Ihre private Krankenversicherung, die der Finanzierung einer Basisabsicherung dienen
Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung
Beiträge für Leistungen, die über eine Basisabsicherung hinausgehen (z. B. Einzelzimmer im Krankenhaus), sind nicht steuerlich ansetzbar. Haben Sie einen solchen Tarif, wird Ihr Beitrag in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufgeteilt. Ihre Beiträge für Zusatzleistungen sind also bei keiner privaten Krankenkasse steuerfrei.


Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Urteile: Selbstbehalt u. Sonderausgabenabzug]]<br />
Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Urteile: Selbstbehalt u. Sonderausgabenabzug]]<br />


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Schlagwort: Krankenversicherung Sonderausgabenabzug<br />




[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
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Version vom 15. November 2016, 09:09 Uhr

Krankenversicherung private, Sonderausgabenabzug

Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind, in der Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenkasse der Grund-, Basisabsicherung, unbegrenzt als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung absetzbar.

Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung) Und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung. D.h. Der Beitragsanteil der über die Basis-, Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, z.B. der Beitragsanteil für das Einbettzimmer, werden nicht berücksichtigt.

Siehe auch: Krankenversicherung private, Urteile: Selbstbehalt u. Sonderausgabenabzug

Schlagwort: Krankenversicherung Sonderausgabenabzug