Krankenversicherung private, Sonderausgabenabzug: Unterschied zwischen den Versionen

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Krankenversicherung private, Sonderausgabenabzug<br />
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Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind, in der Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenkasse der Grund-, Basisabsicherung,  unbegrenzt als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung absetzbar.<br />
 
Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung)
Und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung.
 
Beiträge für Ihre private Krankenversicherung, die der Finanzierung einer Basisabsicherung dienen
Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung
Beiträge für Leistungen, die über eine Basisabsicherung hinausgehen (z. B. Einzelzimmer im Krankenhaus), sind nicht steuerlich ansetzbar. Haben Sie einen solchen Tarif, wird Ihr Beitrag in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufgeteilt. Ihre Beiträge für Zusatzleistungen sind also bei keiner privaten Krankenkasse steuerfrei.


Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Urteile: Selbstbehalt u. Sonderausgabenabzug]]<br />
Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Urteile: Selbstbehalt u. Sonderausgabenabzug]]<br />

Version vom 15. November 2016, 09:05 Uhr

Krankenversicherung private, Sonderausgabenabzug

Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind, in der Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenkasse der Grund-, Basisabsicherung, unbegrenzt als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung absetzbar.

Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung) Und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung.

Beiträge für Ihre private Krankenversicherung, die der Finanzierung einer Basisabsicherung dienen Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung Beiträge für Leistungen, die über eine Basisabsicherung hinausgehen (z. B. Einzelzimmer im Krankenhaus), sind nicht steuerlich ansetzbar. Haben Sie einen solchen Tarif, wird Ihr Beitrag in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufgeteilt. Ihre Beiträge für Zusatzleistungen sind also bei keiner privaten Krankenkasse steuerfrei.

Siehe auch: Krankenversicherung private, Urteile: Selbstbehalt u. Sonderausgabenabzug

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