Krankenversicherung private, Selbstbeteiligung / Selbstbehalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung stellt ein wichtiges Instrument zur Beitragsstabilisierung dar. Bagatellschäden werden somit abgefangen und sorgen somit für eine Entlastung (Verwaltungs-, Bearbeitungskosten) des Versicherers. '''Der Beitrag für den Versicherten fällt''', je höher die Selbstbeteiligung ist, '''günstiger aus.''' Die Selbstbeteiligungshöhe bestimmt der Versicherte.
Die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung stellt ein wichtiges Instrument zur Beitragsstabilisierung dar. Bagatellschäden werden somit abgefangen und sorgen somit für eine Entlastung (Verwaltungs-, Bearbeitungskosten) des Versicherers. '''Der Beitrag für den Versicherten fällt umso günstiger aus, je höher die Selbstbeteiligung ist.''' Die Selbstbeteiligungshöhe bestimmt der Versicherte.


Bewegen sich die Kosten des Versicherungsnehmers innerhalb des Selbstbehalts, so entfällt eine Kostenerstattung und führt zur Schaden-/Leistungsfreiheit.
Bewegen sich die Kosten des Versicherungsnehmers innerhalb des Selbstbehalts, so entfällt eine Kostenerstattung und führt zur Schaden-/Leistungsfreiheit.

Aktuelle Version vom 5. März 2019, 11:46 Uhr

Die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung stellt ein wichtiges Instrument zur Beitragsstabilisierung dar. Bagatellschäden werden somit abgefangen und sorgen somit für eine Entlastung (Verwaltungs-, Bearbeitungskosten) des Versicherers. Der Beitrag für den Versicherten fällt umso günstiger aus, je höher die Selbstbeteiligung ist. Die Selbstbeteiligungshöhe bestimmt der Versicherte.

Bewegen sich die Kosten des Versicherungsnehmers innerhalb des Selbstbehalts, so entfällt eine Kostenerstattung und führt zur Schaden-/Leistungsfreiheit. Bei Schadenfreiheit zahlen fast alle Versicherer eine Beitragsrückerstattung (teilweise bis zu sechs Monatsbeiträgen).


👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Beitragsrückgewähr / Beitragsrückerstattung
Schlagwort: Selbstbeteiligung, Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung


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