Krankenversicherung private, Reisekrankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die private Reisekrankenversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz.
Die private Reisekrankenversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz.


👁 Siehe auch:[[Reiseversicherung, Reisekrankenversicherung]]<br />
👁 Siehe auch: [[Reiseversicherung, Reisekrankenversicherung]]<br />
👁 Siehe auch:[[Reiseversicherung, Auslandskrankenversicherung]]<br />
👁 Siehe auch: [[Reiseversicherung, Auslandskrankenversicherung]]<br />





Version vom 3. Februar 2017, 08:54 Uhr

Krankenversicherung private, Reisekrankenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse reichen nicht aus. Entweder werden nur Teilleistungen erbracht oder die Behandlungskosten überhaupt nicht übernommen. Die private Reisekrankenversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz.

👁 Siehe auch: Reiseversicherung, Reisekrankenversicherung
👁 Siehe auch: Reiseversicherung, Auslandskrankenversicherung


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