Krankenversicherung private, Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse

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Krankenversicherung private, Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse


In Ausnahmefällen ist eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse möglich.

Angestellte reduzieren das Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von XXX 56.250 Euro. Diese Grenze gilt für das Jahr 2016. Hier hilft die Teilzeitarbeit. Oder aber, Geahltsanteile werden in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Und bei eintretender Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Pflichtversicherung in Kraft.

Selbstständige wechseln im Hauptjob in ein Angestelltenverhältnis. Ihr Einkommen liegt muss unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenzeer von 56.250 € jährlich liegen.

Verheiratete, deren Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind können, bei Aufgabe der Selbständigkeit, in die Familienversicherung Wechseln.


Wenn Sie älter als 55 Jahre sind, haben Sie kaum noch eine Chance zu wechseln. Eine Möglichkeit ist auch hier die Familienversicherung über den Ehepartner.

Wenn Sie Rentner sind



http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/


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