Krankenversicherung private, Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Angestellte''' reduzieren vorübergehend, 12 Monate, das Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von XXX 56.250 Euro. Diese Grenze gilt für das Jahr 2016.
'''Angestellte''' reduzieren vorübergehend, 12 Monate, das Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von XXX 56.250 Euro. Diese Grenze gilt für das Jahr XXX.
Hier hilft die Teilzeitarbeit. Oder aber, Gehaltsanteile werden in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Und bei eintretender Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Pflichtversicherung in Kraft.
Hier hilft die Teilzeitarbeit. Oder aber, Gehaltsanteile werden in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Und bei eintretender Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Pflichtversicherung in Kraft.


'''Selbstständige''' wechseln im '''Hauptjob''' in ein Angestelltenverhältnis. Ihr Angestellten??-XXXEinkommen  muss unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 56.250 € jährlich liegen.
'''Selbstständige''' wechseln im '''Hauptjob''' in ein Angestelltenverhältnis. Ihr Angestellten??-XXXEinkommen  muss unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von XXX € jährlich liegen.


'''Verheiratete''', deren Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind können, bei Aufgabe der Selbständigkeit, in die Familienversicherung wechseln.
'''Verheiratete''', deren Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind können, bei Aufgabe der Selbständigkeit, in die Familienversicherung wechseln.

Version vom 3. Februar 2017, 19:24 Uhr


Angestellte reduzieren vorübergehend, 12 Monate, das Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von XXX 56.250 Euro. Diese Grenze gilt für das Jahr XXX. Hier hilft die Teilzeitarbeit. Oder aber, Gehaltsanteile werden in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Und bei eintretender Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Pflichtversicherung in Kraft.

Selbstständige wechseln im Hauptjob in ein Angestelltenverhältnis. Ihr Angestellten??-XXXEinkommen muss unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von XXX € jährlich liegen.

Verheiratete, deren Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind können, bei Aufgabe der Selbständigkeit, in die Familienversicherung wechseln.

Versicherte, älter als 55 Jahre Möglichkeit: Eintritt in die gesetzliche Krankenkasse über die Familienversicherung des Ehepartners. XXX


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