Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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<big>'''Mutterschaftsgeld'''</big>


Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />
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Version vom 1. März 2022, 18:11 Uhr





Mutterschaftsgeld

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.

Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.

⚠️ Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: www.mutterschaftsgeld.de


Überblick der Anspruchsberechtigung


Anspruchsberechtigte Anspruchshöhe Zuständigkeit
Arbeitnehmerin in der GKV bis zu 13,00 € täglich und Arbeitgeberzuschuss Gesetzliche Krankenkasse und der Arbeitgeber
Arbeitnehmerin in der PKV bis zu 210,00 € einmalig und Arbeitgeberzuschuss Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
Familienversicherte mit geringfügiger Beschäftigung bis zu 210,00 € einmalig und Arbeitgeberzuschuss Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
Selbständige in der PKV kein Mutterschaftsgeld, jedoch Krankentagegeldanspruch Private Krankenversicherung
Selbständige in der GKV, freiwillig versichert ohne Krankengeldanspruch kein Mutterschaftsgeld
Selbständige ini der GKV, freiwillig versichert mit Krankengeldanspruch Mutterschaftsgeld Gesetzliche Krankenversicherung
Familienversicherte ohne Beschäftigung kein Mutterschaftsgeld
Arbeitslose, die ALG I beziehen in Höhe des Arbeitslosengeldes Gesetzliche Krankenkasse und Agentur für Arbeit
Arbeitslose, die ALG II beziehen ALG II wird weiter bezahlt, sowie der Mehrbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche zuständiges Jobcenter



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