Krankenversicherung private, Logopädie: Unterschied zwischen den Versionen

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HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei:<br />
HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei:<br />


Stimmstörungen, Stimmtherapie<br />
* Stimmstörungen, Stimmtherapie
Sprechtstörung, Sprechtherapie<br />
* Sprechtstörung, Sprechtherapie
Sprachstörung, Sprachtherapie<br />
* Sprachstörung, Sprachtherapie
• Schluck und, Schlucktherapie<br />
* Schlucktherapie
* Aphasie


Es erfolgen Einzelsitzungen (Ausnahme Gruppensitzung). Die Therapiedauer beträgt ca. 45 Minuten, ein- bis zweimal wöchentlich.
Es erfolgen Einzelsitzungen (Ausnahme Gruppensitzung). Die Therapiedauer beträgt ca. 45 Minuten, ein- bis zweimal wöchentlich.

Version vom 3. März 2017, 12:07 Uhr


Die logopädische Therapieverordnung gehört zu den Heilmittelverordnungen. Sie müssen ärztlicherseits verordnet sein. Verordnungen erfolgen durch HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei:

  • Stimmstörungen, Stimmtherapie
  • Sprechtstörung, Sprechtherapie
  • Sprachstörung, Sprachtherapie
  • Schlucktherapie
  • Aphasie

Es erfolgen Einzelsitzungen (Ausnahme Gruppensitzung). Die Therapiedauer beträgt ca. 45 Minuten, ein- bis zweimal wöchentlich. Die Gesamtdauer der Therapie kann auch mehrere Jahre dauern.

Die Kosten werden von den privaten wie auch gesetzlichen Versicherern übernommen.


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Schlagwort: Logopädie, Heilmittel
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