Krankenversicherung private, Logopädie: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(11 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Bimpim}}


Die logopädische Therapieverordnung gehört zu den '''Heilmittelverordnungen'''. Sie müssen ärztlicherseits verordnet sein. Verordnungen erfolgen durch  
Die logopädische Therapieverordnung gehört zu den '''Heilmittelverordnungen'''. Sie müssen ärztlicherseits verordnet sein. Verordnungen erfolgen durch  
HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei:<br />
HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei:
 
- Stimmstörungen, Stimmtherapie<br />
- Sprechtstörung, Sprechtherapie<br />
- Sprachstörung, Sprachtherapie<br />
- Schluckbeschwerden, Schlucktherapie<br />
- Aphasie (alle Fälle einer erworbenen Sprachstörung)<br />
 
 
Es erfolgen i.d.R. Einzelsitzungen (Ausnahme Gruppensitzung). Die Therapiedauer beträgt ca. 45 Minuten, ein- bis zweimal wöchentlich.
Die Gesamtdauer der Therapie kann auch mehrere Jahre betragen.<br />
 
 
 
 
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Krankenversicherung private| Alle Einträge zur '''Krankenversicherung private''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]
 
 
<center>{{bimpimV02}}
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


• Stimmstörungen, Stimmtherapie<br />
• Sprechtstörung, Sprechtherapie<br />
• Sprachstörung, Sprachtherapie<br />
• Schluck und, Schlucktherapie<br />


Es erfolgen Einzelsitzungen (Ausnahme Gruppensitzung). Die Therapiedauer beträgt ca. 45 Minuten, ein- bis zweimal wöchentlich.
Die Gesamtdauer der Therapie kann auch mehrere Jahre dauern.<br />


'''Die Kosten werden von den privaten wie auch gesetzlichen Versicherern übernommen'''.<br />




[[Datei:list-klein.png|frameless|miniatur]] [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:Krankenversicherung_private&mobileaction=toggle_view_mobile  Alle Einträge zur privaten Krankenversicherung anzeigen]<br />


Schlagwort: Logopädie, Heilmittel<br />
Schlagwort: Logopädie, Heilmittel<br />
 
.-.-.-.
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 14. Mai 2021, 13:33 Uhr

Die logopädische Therapieverordnung gehört zu den Heilmittelverordnungen. Sie müssen ärztlicherseits verordnet sein. Verordnungen erfolgen durch HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei:

- Stimmstörungen, Stimmtherapie
- Sprechtstörung, Sprechtherapie
- Sprachstörung, Sprachtherapie
- Schluckbeschwerden, Schlucktherapie
- Aphasie (alle Fälle einer erworbenen Sprachstörung)


Es erfolgen i.d.R. Einzelsitzungen (Ausnahme Gruppensitzung). Die Therapiedauer beträgt ca. 45 Minuten, ein- bis zweimal wöchentlich. Die Gesamtdauer der Therapie kann auch mehrere Jahre betragen.



< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Krankenversicherung private anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png


















Schlagwort: Logopädie, Heilmittel
.-.-.-.