Krankenversicherung private, Logopädie: Unterschied zwischen den Versionen

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- Sprachstörung, Sprachtherapie<br />
- Sprachstörung, Sprachtherapie<br />
- Schluckbeschwerden, Schlucktherapie<br />
- Schluckbeschwerden, Schlucktherapie<br />
- Aphasie<br />
- Aphasie (alle Fälle einer erworbenen Sprachstörung)<br />





Version vom 29. Mai 2017, 21:43 Uhr

Die logopädische Therapieverordnung gehört zu den Heilmittelverordnungen. Sie müssen ärztlicherseits verordnet sein. Verordnungen erfolgen durch HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei:

- Stimmstörungen, Stimmtherapie
- Sprechtstörung, Sprechtherapie
- Sprachstörung, Sprachtherapie
- Schluckbeschwerden, Schlucktherapie
- Aphasie (alle Fälle einer erworbenen Sprachstörung)


Es erfolgen Einzelsitzungen (Ausnahme Gruppensitzung). Die Therapiedauer beträgt ca. 45 Minuten, ein- bis zweimal wöchentlich. Die Gesamtdauer der Therapie kann auch mehrere Jahre dauern.


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Schlagwort: Logopädie, Heilmittel