Krankenversicherung private, Heil- und Kostenplan: Unterschied zwischen den Versionen

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Krankenversicherung private, Heil- und Kostenplan<br />
 


Der privat Versicherte sollte für die Zahnersatzbehandlungen immer einen Heil- und Kostenplan (HKP)  dem Versicherer vorlegen und dies vor Behandlungsbeginn.
Der privat Versicherte sollte für die Zahnersatzbehandlungen immer einen Heil- und Kostenplan (HKP)  dem Versicherer vorlegen und dies vor Behandlungsbeginn.
Nach Zustimmung / Leistungszusage des Versicherers kann dann die Behandlung erfolgen. Die meisten Versicherer sehen in ihren Bedingungen die Verpflichtung der Vorlage eines HKP vor.<br />
Nach Zustimmung / Leistungszusage des Versicherers kann dann die Behandlung erfolgen. Die meisten Versicherer sehen in ihren Bedingungen die Verpflichtung der Vorlage eines HKP vor.<br />


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Schlagwort: Zahnbehandlung Heil- und Kostenplan Zahnersatz<br />
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Version vom 3. Februar 2017, 17:04 Uhr


Der privat Versicherte sollte für die Zahnersatzbehandlungen immer einen Heil- und Kostenplan (HKP) dem Versicherer vorlegen und dies vor Behandlungsbeginn. Nach Zustimmung / Leistungszusage des Versicherers kann dann die Behandlung erfolgen. Die meisten Versicherer sehen in ihren Bedingungen die Verpflichtung der Vorlage eines HKP vor.


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Schlagwort: Zahnbehandlung Heil- und Kostenplan Zahnersatz