Krankenversicherung private, Heil- und Kostenplan: Unterschied zwischen den Versionen

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Krankenversicherung private, Heil- und Kostenplan<br />
Krankenversicherung private, Heil- und Kostenplan<br />


Der privat Versicherte sollte immer einen Heil- und Kostenplan (HKP)  dem Versicherer vorlegen und dies vor Behandlungsbeginn.
Nach Zustimmung / Leistungszusage des Versicherers kann dann die Behandlung erfolgen. Die meisten Versicherer sehen in ihren Bedingungen die Verpflichtung der Vorlage eines HKP vor.<br />





Version vom 29. November 2016, 16:37 Uhr

Krankenversicherung private, Heil- und Kostenplan

Der privat Versicherte sollte immer einen Heil- und Kostenplan (HKP) dem Versicherer vorlegen und dies vor Behandlungsbeginn. Nach Zustimmung / Leistungszusage des Versicherers kann dann die Behandlung erfolgen. Die meisten Versicherer sehen in ihren Bedingungen die Verpflichtung der Vorlage eines HKP vor.


Schlagwort: Zahnbehandlung Heil- und Kostenplan