Krankenversicherung private, Hausfrauen

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  • Private Krankenversicherung

Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem gewünschten Versicherungsumfang.

Vorgabe der Tarifleistungen

  • Ein- oder Zweibettzimmer inkl. Chefarztbehandlung
  • 100 % für Zahnbehandlung und Inlays, 80 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ und GOZ, stationär auch darüber hinaus
  • Selbstbeteiligung 600 €

PKV Monatsbeiträge für die Kostenvollversicherung und Pflegepflichtversicherung

Eintrittsalter bis 30 Jahre 35 Jahre 40 Jahre 45 Jahre 50 Jahre 55 Jahre 60 Jahre
Vollversicherung 312,80 € 349,18 € 390,31 € 442,92 € 502,93 € 567,64 € 637,99 €
Pflegeversicherung 24,31 € 28,07 € 32,83 € 38,95 € 46,93 € 57,52 € 71,92 €
Gesamtbeitrag 337,11 € 377,25 € 423,14 € 481,87 € 549,86 € 625,16 € 709,91 €
Stand : 02-2018

XXX
  • Gesetzliche Krankenversicherung
Bestand schon zuvor eine eigene Mitgliedschaft in der GKV, aber die Partnerschaft ist nicht gesetzlich anerkannt oder der Ehe-Partner ist privat versichert, kann die Hausfrau/der Hausmann sich freiwillig in der GKV weiterversichern. Hierzu bietet die GKV einen speziellen "Hausfrauentarif" an. Zur Beitragsermittlung wird meistens ein fiktives Einkommen von 80 % der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2022 64.550,00 €), mindestens aber 50 % festgesetzt (von Kasse zu Kasse unterschiedlich). D.h. aus diesem Betrag ermittelt sich der zu zahlende GKV-Beitrag.
Beitragsfrei als Familienversicherter: In der Gesetzliche Krankenversicherung kann gem. § 10 SGB V ein Ehepartner in der Versicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
- der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss im Inland liegen, 

- es darf kein eigenes versicherungspflichtiges Versicherungsverhältnis (Ausnahme: eine Krankenversicherung als Student) und auch keine freiwillige Mitgliedschaft vorliegen, 

- es darf keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder aufgrund bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung außer Acht), 

- es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über 455,00 € mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob 450,00 €) Alle Einträge zur Krankenversicherung private anzeigen zur Hauptseite
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Schlagwort: Krankenversicherung Hausfrau, Krankenversicherung für Hausfrauen, Private Krankenversicherung Hausfrau

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