Krankenversicherung private, Ehegattennachversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:


Wird eine gleichartige Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung beantragt, so entfällt bei der Krankheitskostenversicherung die allgemeine Wartezeit für den Ehepartner (3 Monate). Besteht die Versicherung des Partners seit mindestens 8 Monaten, so entfallen auch die besonderen Wartezeiten.<br />
Wird für den Ehepartner eine gleichartige Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung beantragt, so entfällt bei der Krankheitskostenversicherung die allgemeine Wartezeit für den Ehepartner (3 Monate). Besteht die Versicherung des Partners seit mindestens 8 Monaten, so entfallen auch die besonderen Wartezeiten.<br />


👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Wartezeiten / Wartezeitentfall]]
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Wartezeiten / Wartezeitentfall]]

Version vom 5. Februar 2019, 13:42 Uhr

Wird für den Ehepartner eine gleichartige Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung beantragt, so entfällt bei der Krankheitskostenversicherung die allgemeine Wartezeit für den Ehepartner (3 Monate). Besteht die Versicherung des Partners seit mindestens 8 Monaten, so entfallen auch die besonderen Wartezeiten.

👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Wartezeiten / Wartezeitentfall Schlagwort: Ehegattenversicherung, Ehegattennachversicherung, Wartezeiterlass, Wartezeitentfall


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Krankenversicherung private anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png



















.-.-.-.